Satzung

Name, Sitz, Verbreitungsgebiet und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen: ZITTAUER SPORTFISCHER VEREIN e.V.
    ( nachfolgend ZSV genannt )
  2. Er hat seinen Sitz in Zittau und erstreckt sich auf die Stadt und das Umland.
  3. Er ist eingetragener Verein im Sinne des § 21 BGB und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Zittau unter der Nummer 213 registriert.
  4. Er ist Rechtsnachfolger der OG Zittau im DAV und ist ordentliches Mitglied des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e.V. im Landesanglerverband Sächsischer Angler e.V. und damit im Bundesverband, dem Deutschen Anglerverband
  5. Er ist politisch und konfessionell neutral
  6.  Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr

 

Aufgaben und Zweck

  1. Der ZSV ist im Sinne eines Vereins ein Zusammenschluss von Anglern, der sich zum Ziel gesetzt hat, den Umwelt- und Naturschutz sowie das waidgerechte Angeln zu vertreten und zu verbessern.
  2. Der ZSV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß
    § 52 AO. Die Mittel des Vereins, bestehend aus Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen, sind nur für satzungsmäßige Aufgaben zu verwenden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es   darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.
  3. Das Anliegen des ZSV ist die Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere die Reinhaltung der Gewässer und der angrenzenden Bereiche zum Wohle der Allgemeinheit sowie die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei durch freiwilligen Zusammenschluss aller an der Erfüllung dieses Zwecks mitwirkenden Personen.
  4. Diese Ziele will er erreichen unter anderem durch.
  5. Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Fischereirechts, der Landschaftspflege, des Umweltschutzes sowie der Reinhaltung der Gewässer.
  6. Zusammenarbeit mit Behörden, Ämtern und Institutionen in allen Belangen der Angelfischerei.
  7. Vertretung der anglerischen Interessen bei Behörden, Körperschaften, Gremien, Verbänden und Vereinen, deren Zielstellung ebenfalls auf die Erhaltung und Pflege der Landschaft und freilebenden Tier- und  Pflanzenwelt gerichtet ist.